Aufnahmekriterien
Für die Aufnahme in unserem Haus formuliert der Gesetzgeber folgende Kriterien:
- Die Menschen leiden an einer progredient (fortschreitend) verlaufenden Erkrankung, die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
- Eine Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung ist notwendig bzw. durch die Betroffenen erwünscht.
- Es ist mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten zu rechnen.
- Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich und die ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie kann nicht gewährleistet werden.
- Es besteht keine stationäre Unterbringung in einer anderen Einrichtung.
- Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung liegt vor und ebenso die Kostenzusage der Kranken- und Pflegekasse der Betroffenen.
Für eine Aufnahme kommen Menschen in Betracht, die unter einem der folgenden Krankheitsbilder leiden:
- fortgeschrittene Krebserkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
